Fundierte Expertise

Grundstücke & Immobilen im Nachlass

Nachlasspflegschaft

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Zahl der angeordneten Nachlasspflegschaften in den letzten Jahren gestiegen. Diese Tendenz wird sich fortsetzen.

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht bei ungeklärten Nachlassfällen angeordnet. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Neben der Ermittlung der Erben zählen auch die Sicherung des Nachlassvermögens und deren Verwaltung zum Aufgabenkreis eines Nachlasspflegers. Das Nachlassvermögen kann dabei u.a. aus Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten oder Spezialimmobilien bestehen, deren Werte wir sichern.