Kurzgutachten
Kurzgutachten eignen sich insbesondere für eine erste Wertscheinschätzung einer Immobilie.
Im Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten im Vollgutachten erfolgt die Wertermittlung nur in verkürzter Form. Folglich wird für Angaben und das Ergebnis der Wertermittlung keine Haftung übernommen.
Ein Kurzgutachten ist nur für rein private Zwecke verwendbar. Der Umfang eines Kurzgutachtens reicht nicht aus zur Vorlage bei öffentlichen oder behördlichen Stellen. Hierzu wird ein Verkehrswertgutachten als Vollgutachten empfohlen. Wir beraten Sie gerne, welche Art von Gutachten Sie für Ihre Zwecke benötigen.